Kooperationsangebot für eine Zusammenarbeit mit Steuer-, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfern

Kooperationsangebot

für eine Zusammenarbeit mit Steu­er­be­ra­tern, Un­ter­neh­mens­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern

Wir sind stets offen für eine Zu­sam­men­ar­beit mit ex­ter­nen Be­ra­tungs­part­nern aus den Be­rei­chen Steuer­be­ra­tung, Wirt­schafts­prü­fung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung.

Wir sind bewusst den Schritt gegangen, keine Steuer-, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in unserer Kanzlei direkt zu integrieren, sondern sind ausschließlich im Bereich der Rechtsberatung und Vertretung tätig.

Wir wollen nicht in Konkurrenz zu eigenständigen Steuer-, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern treten, sondern bieten diesen Kanzleien vielmehr unsere Zusammenarbeit zur Ergänzung ihres eigenen Kernkompetenzbereiches an.

Durch Hinzuziehung unserer rechtlichen Unterstützung können Sie Ihr eigenes Beratungsspektrum erweitern und verbessern. Dabei haben Sie nicht das Risiko, Ihre Mandanten und Aufträge an Großkanzleien zu verlieren, die Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach anbieten und zum Teil sogar aktiv mit der Unterstützung beim Beraterwechsel werben.

Von Ihnen an uns weiter empfohlene Mandanten werden von uns ausschließlich im rechtlichen Bereich und unter Konsultation und Einbindung der bisherigen Berater betreut. Eine Abwerbung zu anderen Beratern findet weder direkt noch indirekt statt. Wir lehnen es selbst dann ab, solche Mandate von Kooperationspartnern zu übernehmen, wenn der Wunsch vom Mandanten an uns herangetragen werden sollte.

Wir unterstützen Sie durch unser juristisches Know-how und helfen Ihnen, Ihre Mandanten im Bereich der Steuer-, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung noch besser zu vertreten.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt Biedermann.